UNTERKUNFTSBESTIMMUNGEN SOVÍ DOM

Betriebsordnung der Unterkunftseinrichtung Soví Dom, Sv. Anton

  1. Id:

Eulenhaus, Svätý Anton 292, Svätý Anton

betrieben von der Firma:

AdBery s.r.o., Pri Vápenickom Potok 35, Bratislava 841 06

ID: 44574215

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: SK2022790121
Artikel I.

Bedingungen und Modalitäten der Unterbringung

  1. Im Beherbergungsbetrieb kann nur ein Gast untergebracht werden, der ordnungsgemäß für die Unterkunft angemeldet ist. Zu diesem Zweck hat der Mitarbeiter des Beherbergungsbetriebs an der Rezeption unmittelbar nach der Ankunft seinen Personalausweis, Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument gemäß dem Gesetz Nr. 253/1998 Slg. über die Meldung des Wohnsitzes von Bürgern der Slowakischen Republik und das Melderegister der Slowakischen Republik in der geänderten Fassung und gemäß dem Gesetz Nr. 363/2005 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten in der geänderten Fassung vorzulegen.

  2. Jeder Gast, der nicht Bürger der Slowakischen Republik ist (Ausländer), ist gemäß dem Gesetz Nr. 48/2002 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern in der gültigen Fassung verpflichtet, das amtliche Formular über den Bericht über den Aufenthalt, das dem Klienten bei der Ankunft vom Empfangspersonal ausgehändigt wird, auszufüllen und an der Rezeption abzugeben, wobei er verpflichtet ist, alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

  3. Der Beherbergungsbetrieb behält sich das Recht vor, dem Kunden in Ausnahmefällen eine andere als die ursprünglich vereinbarte Unterkunft anzubieten, es sei denn, diese weicht wesentlich von der bestätigten Bestellung ab.

  4. Auf der Grundlage der bestellten Unterkunft kann sich der Gast am Anreisetag zwischen 14:00 und 22:00 Uhr aufhalten. Bis zu diesem Zeitpunkt reserviert der Beherbergungsbetrieb das Objekt für den Gast, es sei denn, bei der Bestellung wurde ein anderer Wunsch geäußert und der Beherbergungsbetrieb hat diesen bestätigt. Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb verpflichtet, die Reservierung bis 22.00 Uhr aufrechtzuerhalten. Sofern der Gast den Aufenthalt auch nach diesem Zeitpunkt nicht antritt, ist der Beherbergungsbetrieb nicht verpflichtet, dem Gast die Anzahlung zurückzuzahlen oder nach den Stornobedingungen zu verfahren.

  5. Wünscht der Gast eine Verlängerung des Aufenthalts, kann ihm der Beherbergungsbetrieb auch ein anderes Objekt in einer anderen Preisklasse anbieten als das, in dem er ursprünglich untergebracht war.

  6. Der Gast checkt spätestens um 11:00 Uhr aus. Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Objekt geräumt, sofern nicht im Voraus individuell etwas anderes vereinbart wurde. Räumt der Gast das Objekt nicht bis 11:00 Uhr, kann der Beherbergungsbetrieb ihm den gesamten Aufenthalt des folgenden Tages in Rechnung stellen, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde. Das Gebäude gilt als geräumt, wenn der Gast alle seine Sachen aus dem Gebäude entfernt, die Schlüssel ausgehändigt und den beauftragten Mitarbeiter über die Abreise informiert hat.

  7. Ein Gast, der vor 06:00 Uhr morgens eincheckt oder auf einer Übernachtung vor 14:00 Uhr besteht, zahlt auch für die vorherige Nacht den vollen Preis, es sei denn, es wurde im Voraus etwas anderes vereinbart.

  8. Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sind die Gäste verpflichtet, sich nachts ruhig zu verhalten. Nur mit Zustimmung des verantwortlichen Mitarbeiters oder der Geschäftsleitung ist es möglich, auch nach 22:00 Uhr in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten gesellschaftliche Veranstaltungen zu organisieren.

  9. Der Beherbergungsbetrieb erbringt für seine Gäste Leistungen im vereinbarten Umfang. Der Gast zahlt das Entgelt für die Unterkunft und die erbrachten Leistungen nach der jeweils gültigen Preisliste in der Regel am Ende des Aufenthaltes. Die Zahlungsbedingungen aus Beherbergungsverträgen bleiben davon unberührt. Die Preisliste für die vorübergehende Unterbringung und andere Dienstleistungen kann auf der Website des Beherbergungsbetriebs eingesehen werden.

  10. Verkürzt der Kunde den Aufenthalt, so ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, dem Kunden den vollen Betrag des vereinbarten Preises für die gesamte Aufenthaltsdauer in Rechnung zu stellen.

  11. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, folgende Stornogebühren in Rechnung zu stellen, wenn der Gast seine Aufenthaltsreservierung innerhalb der folgenden Fristen schriftlich oder elektronisch storniert:

  • mehr als 28 Tage vor Beginn des Aufenthaltes kostenlos

  • 28 bis 15 Tage vor der Ankunft 50% des Unterkunftspreises

  • 14 Tage bis zum Tag der Anreise 100% des Preises

Artikel II.

Verantwortung des Beherbergungsbetriebs und des Gastes
  1. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Schäden an Sachen, die der Kunde in den Beherbergungsbetrieb mitbringt oder dort zurücklässt.

  2. Der Gast haftet für Schäden, die am Eigentum des Beherbergungsbetriebes verursacht werden, nach den geltenden Vorschriften. Der Gast haftet als verantwortlicher Vertreter für Schäden, die von Minderjährigen, für die er verantwortlich ist, verursacht werden, sowie für Schäden, die von Personen und Tieren verursacht werden, die sich auf dem Gelände des Beherbergungsbetriebs aufhalten und denen der Gast den Aufenthalt dort gestattet.

  3. Im Falle eines vom Kunden verursachten Schadens am Eigentum des Beherbergungsbetriebs ist der Kunde verpflichtet, den verursachten Schaden spätestens am Tag der Beendigung des Aufenthalts des Kunden oder auf der Grundlage einer innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Aufenthalts des Kunden ausgestellten Rechnung, die innerhalb von 10 Tagen ab dem Tag der Zustellung an den Kunden zu zahlen ist, zu ersetzen, vorausgesetzt, der Beherbergungsbetrieb entscheidet über die Art der Schadensbegleichung.

  4. Verweigert der Kunde die Zahlung des Preises für die beschädigte oder zerstörte Einrichtung des Beherbergungsbetriebs gemäß den Bedingungen der Punkte 2 und 3 dieses Artikels, so ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, dem Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05% pro Tag des geschuldeten Betrages für jeden Verzugstag zu berechnen, zuzüglich Verzugszinsen in der durch eine allgemein verbindliche gesetzliche Regelung festgelegten Höhe.

  5. Der Gast ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass keine Schäden für Gesundheit, Eigentum, Natur und Umwelt entstehen. Im Rahmen der Vorbeugung hält der Gast: die Eingangstür auch während seines Aufenthalts in der Einrichtung geschlossen. Bevor er Fremden die Tür öffnet, prüft er den Grund für deren Begehren, den Beherbergungsbetrieb zu betreten, und wendet sich bei Zweifeln über die Berechtigung eines solchen Begehrens unverzüglich an den zuständigen Mitarbeiter des Beherbergungsbetriebs. Vor dem Verlassen des Beherbergungsbetriebs vergewissert sich der Gast ordnungsgemäß, dass die Fenster und Türen, auch auf dem Boden, geschlossen sind. Zur Aufbewahrung von Sportgeräten und anderen Gegenständen des Gastes sind nach Absprache mit dem beauftragten Mitarbeiter des Beherbergungsbetriebes die Zimmerräume oder die Unterkunftseinrichtungen zu benutzen.

  6. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Diebstahl oder Schäden an Kraftfahrzeugen, die auf dem Parkplatz des Beherbergungsbetriebs abgestellt sind. Der Beherbergungsbetrieb rät seinen Gästen, darauf zu achten, dass das Auto ordnungsgemäß verschlossen und gesichert ist. Der Beherbergungsbetrieb empfiehlt auch, keine persönlichen Gegenstände im Auto herumliegen zu lassen.

  7. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Schäden, die dem Kunden außerhalb der Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebs entstehen.

Artikel III.

Bewirtung und Verkauf von alkoholischen Getränken
  1. Der Konsum von Alkohol ist in den Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebs für Personen über 18 Jahren erlaubt.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, das Personal des Beherbergungsbetriebs über schwerwiegende gesundheitliche oder diätetische Einschränkungen zu informieren und diese Einschränkungen dem zuständigen Mitarbeiter des Beherbergungsbetriebs mitzuteilen.

  3. Das Personal des Beherbergungsbetriebs ist befugt, den Verkauf oder den Ausschank von alkoholischen Getränken an Personen unter 18 Jahren und an Personen, die eindeutig unter Alkoholeinfluss stehen, zu verweigern

Artikel IV.

Allgemein geltende Bestimmungen
  1. Es gibt einen Gemeinschaftsraum, der für den Empfang von Gästen reserviert ist. In dem Zimmer, in dem sich der Gast aufhält, darf er nur mit Zustimmung des zuständigen Mitarbeiters oder der Leitung des Beherbergungsbetriebs zwischen 08:00 und 22:00 Uhr Besuch empfangen. Der Mitarbeiter des Beherbergungsbetriebs ist nicht befugt, Informationen über die untergebrachten Gäste an Dritte weiterzugeben (mit Ausnahme von Polizeibeamten, nachdem diese sich identifiziert haben und die Berechtigung zur Anforderung dieser Daten nachgewiesen haben) oder einer dritten Person zu gestatten, den Gast ohne dessen Zustimmung zu besuchen. Die Nichtmeldung eines Besuchs stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Betriebsordnung des Beherbergungsbetriebes dar, der Beherbergungsbetrieb betrachtet die Personen als Gäste und stellt ihnen bzw. dem Gast die Kosten der Unterkunft gemäß Preisliste in Rechnung.

  2. In den Zimmern und Sozialräumen des Beherbergungsbetriebes darf der Gast ohne Zustimmung des zuständigen Mitarbeiters oder der Leitung des Beherbergungsbetriebes die Inneneinrichtung nicht verstellen, keine Änderungen und Anpassungen an der Ausstattung des Beherbergungsbetriebes vornehmen, nicht in das elektrische Netz oder andere Installationen eingreifen.

  3. Den Gästen ist es nicht gestattet, ihre eigenen Elektro-, Gas- oder tragbaren Geräte in den Unterkünften zu benutzen. Diese Einschränkung gilt nicht für die Nutzung der im Zimmer installierten Elektrogeräte oder der tragbaren Elektrogeräte (Rasierapparat, Haartrockner und Ladegeräte für gängige Elektrogeräte usw.).

  4. Im Falle eines Brandes ist der Gast verpflichtet, den Anweisungen des verantwortlichen Personals (gemäß dem Evakuierungsplan) und, nach dem Eintreffen der Brandschutzeinheit, den Anweisungen des Einsatzleiters Folge zu leisten. Im Falle eines Brandes sind die Gäste verpflichtet, den Feueralarm zu melden und können ein tragbares Gerät, das sich auf dem Flur jeder Etage befindet, zum Löschen der Flammen benutzen.

  5. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Kinder unter 12 Jahren ohne Aufsicht eines Erwachsenen weder in den Zimmern des Beherbergungsbetriebs noch in anderen Bereichen des Beherbergungsbetriebs zu lassen. Im Falle eines Schadens ist die Person, bei der das Kind zum Aufenthalt in Soví Dom angemeldet ist und die nach dem Gesetz verantwortlich ist, für das Kind verantwortlich.

  6. Im Entspannungszentrum hat jeder Gast die Möglichkeit, kostenlos ein Handtuch oder ein Laken zu benutzen.

  7. Der Zutritt zu einem bewohnten Zimmer des Beherbergungsbetriebs ist dem Zimmermädchen, das dem jeweiligen Zimmer zugewiesen ist, dem Leiter der Rezeption, dem Verwalter und dem Wartungspersonal bei Meldung einer technischen Störung im Zimmer gestattet.

  8. In den öffentlichen Bereichen des Beherbergungsbetriebs und auf der Terrasse bitten wir die Gäste, die Grundsätze des anständigen Verhaltens zu beachten, es ist nicht erlaubt, sich ohne Kleidung zu bewegen. Bei Nichteinhaltung der genannten Grundsätze behält sich der Beherbergungsbetrieb das Recht vor, den Gast nicht zu bedienen.

  9. Vergessene Gegenstände der Gäste im Beherbergungsbetrieb werden registriert und für 3 Monate aufbewahrt. Der Beherbergungsbetrieb sendet dem Gast vergessene Gegenstände nur auf Anfrage und auf Kosten des Gastes zu.

  10. Das Rauchen in den Zimmern sowie in der gesamten Unterkunft ist strengstens verboten. Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Bei Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot hat der zuständige Rechtspfleger das Recht, dem Gast einen 100%igen Aufschlag auf den Unterkunftspreis gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu berechnen.

  11. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Kunden meldet der Beherbergungsbetrieb die Anforderung von medizinischer Hilfe oder den Transport ins Krankenhaus an die zuständige medizinische Einrichtung.

  12. Hunde und andere Tiere dürfen nur mit Zustimmung des verantwortlichen Arbeitnehmers oder der Leitung des Beherbergungsbetriebs in den Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebs untergebracht werden, sofern der Besitzer nachweist, dass sie gesund sind. Die folgenden Maßnahmen gelten für die Unterbringung von Hunden und anderen Tieren:

  • a) dogs and other animals are prohibited from entering and staying in those areas where food is stored and prepared, or food and drinks are served

  • b) das Betreten der Räumlichkeiten des Erholungszentrums für Hunde und andere Tiere verboten ist

  • c) jeder Hund muss in allen öffentlichen Bereichen des Beherbergungsbetriebs ein Körbchen haben

  • d) Hunde und andere Tiere dürfen sich nicht ausruhen - auf dem Bett oder anderen Einrichtungen, die zur Erholung des Gastes dienen, liegen

  • e) Inventar, das der Zubereitung oder dem Servieren von Speisen an Gäste dient, darf nicht zur Fütterung von Tieren verwendet werden

  • f) Im Falle einer Beschädigung der Einrichtung durch ein Tier ist der Gast verpflichtet, den Schaden in voller Höhe zu bezahlen. Der Besitzer des Tieres und die Person, die dem Tier den Aufenthalt in der Wohnung erlaubt hat, sind voll verantwortlich für das Tier.

  1. Vor dem Verlassen der Wohnung ist der Gast verpflichtet, alle Fenster, auch im ersten Stock, ordnungsgemäß zu schließen, die Wasserhähne abzudrehen, das Licht in den Zimmern und den angrenzenden Bereichen des Zimmers auszuschalten, die Elektrogeräte auszuschalten, die Eingangstür des Gebäudes ordnungsgemäß zu verschließen und den Schlüssel dem zuständigen Mitarbeiter des Beherbergungsbetriebs auszuhändigen.

  2. Für verlorene Schlüssel werden EUR 50,00 pro Schlüssel berechnet.

  3. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich dem zuständigen Mitarbeiter des Beherbergungsbetriebes zu melden.

  4. Der Parkplatz des Beherbergungsbetriebs ist frei und nicht bewacht. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Diebstahl oder Schäden an Kraftfahrzeugen. Die Gäste können nur auf dem Parkplatz vor dem Hauptgebäude parken. Wir empfehlen unseren Gästen, darauf zu achten, dass das Auto ordnungsgemäß verschlossen und gesichert ist. Lassen Sie keine persönlichen Gegenstände im Auto herumliegen.

  5. Der Kunde darf in den Räumlichkeiten der Beherbergungseinrichtung keine Waffen oder Munition mit sich führen oder sie in einem Zustand aufbewahren, der ihren unmittelbaren Gebrauch ermöglicht.

  6. Die Leitung des Beherbergungsbetriebs nimmt Beschwerden der Gäste oder eventuelle Anmerkungen und Vorschläge zur Verbesserung des Betriebs des Beherbergungsbetriebs entgegen.

  7. The guest and the accommodation facility are obliged to comply with the provisions of these accommodation rules, which are binding for both parties in their entirety. In the event that the guest violates any of the provisions of the accommodation rules, the management of the accommodation facility has the right to withdraw from the contract for the provision of temporary accommodation service before the end of the agreed time and without the guest's right to a refund.

  8. Der Gast und der Beherbergungsbetrieb sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Beherbergungsordnung einzuhalten, die für beide Seiten in vollem Umfang verbindlich sind. Verstößt der Gast gegen eine Bestimmung der Beherbergungsordnung, ist die Leitung des Beherbergungsbetriebes berechtigt, vor Ablauf der vereinbarten Zeit und ohne Anspruch des Gastes auf Rückerstattung vom Vertrag über die Gewährung einer vorübergehenden Beherbergungsleistung zurückzutreten.

  9. We will be happy to accept guest complaints and any suggestions for improving the accommodation and hospitality activities of the accommodation facility in accordance with the Complaints Regulations and will purposefully negotiate to remedy any deficiencies.

Der Beherbergungsgast ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Beherbergungsordnung einzuhalten. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Leitung des Beherbergungsbetriebes gemäß § 759 Abs. 2 BGB vor Ablauf der vereinbarten Zeit vom Vertrag über die Beherbergungsleistungen zurücktreten.

Diese Beherbergungsordnung befindet sich auf der Internetseite des Beherbergungsbetriebes.

Die Unterkunftsordnung ist gültig und wirksam ab 20.12.2022

In Svätý Anton, 20/12/2022